Allgemeines

Unseren Lieferungen liegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Anders lautende Bedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt wurden. Aufträge sind nur rechtsverbindlich, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben. Mündliche Nebenabreden und Auftragsänderungen sowie Sondervereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

 

Lieferung und Versand

Für den Umfang und die Ausführung der Lieferung ist in jedem Falle unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Dies gilt besonders dann, wenn andere als unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart sind. Bei Annullierung von Aufträgen werden die hierfür entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Durch Express- oder Sofortlieferungen entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers. Versandart und Versandweg ist uns überlassen.

Betten – Matratzen – Möbel:
Lieferung innerhalb von Tirol verrechnen wir eine Frachtkostenpauschale von 100,– mengenunabhängig. Für die übrigen Bundesländer verrechnen wir mengenunabhängig 150,- Frachtkostenpauschale. Dienstleistungen wie Vertragen in die Zimmer, Montage etc. werden nach Aufwand berechnet.

 

Maße und Verarbeitung

Die in den Unterlagen angeführten Maße sind Circa-Maße und in den Preistabellen in Zentimetern angegeben. Geringe Abweichungen behalten wir uns vor. Abweichungen, die der Modellpflege oder technischen Notwendigkeiten und Verbesserungen dienen, behalten wir uns vor! Farbabweichungen bei Nachbestellungen von Hoteltextilien und Stoffen sind möglich und können nicht als Reklamation anerkannt werden.

 

Lieferfrist

Die angegebene Lieferfrist gilt als annähernd und unter Berücksichtigung unvorhergesehener Ereignisse für uns unverbindlich. Verzugsstrafen oder sonstige Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Lieferfrist wird gerechnet vom Tag des Auftragseinganges bis zur Absendung der Ware. Ihre Einhaltung setzt die Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus. Um die angegebene Lieferfrist einhalten zu können, müssen Beizmuster und Kundenstoffe rechtzeitig bei uns eintreffen.

 

Mängelrügen

Warenbeanstandungen sind bei Übernahme der Ware vorzunehmen und auf dem Lieferschein zu vermerken. Geringfügige Abweichungen in Form, Farbe und Maß sind dem Lieferanten gestattet und berechtigen nicht zur Beanstandung. Reklamationen berechtigen den Käufer nicht zur Zurückhaltung der Zahlung. Die Gewährleistungsfrist beträgt laut EU-Recht 2 Jahre. Für Möbelteile bzw. Bezüge, die infolge ihrer Beschaffenheit oder nach Art ihrer Verwendung einem vorzeitigen Verbrauch unterliegen, wird keine Haftung übernommen. Ferner bezieht sich die Mängelhaftung nicht auf natürlichen Verschleiß und auf solche Schäden, die durch unsachgemäße Lagerung bzw. Weiterlieferung ihre Ursache haben. Sämtliche berechtigten Reklamationen werden durch unsere Firma behoben. Lastschriftanzeigen werden nicht anerkannt. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Besteller am Liefergegenstand ohne unsere vorherige Zustimmung, Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vornimmt oder vornehmen lässt, wenn er uns nicht in erforderlicher Weise Zeit und Gelegenheit zur Instandsetzung gibt, ferner solange er seine Verpflichtungen aus dem Liefervertrag nicht erfüllt, insbesondere sich mit Zahlungen ganz oder teilweise im Rückstand befindet.

 

Zahlung

Der Rechnungsbetrag ist, soweit dies nicht ausdrücklich anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zu bezahlen. Die Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Diskont, Spesen und Wechselgebühren gehen zu Lasten des Bestellers, bei jeglicher Wechselhaftung unsererseits entfällt ein Skontoabzug. Hält der Besteller die Zahlungsfrist nicht ein, so gerät er ohne Mahnung in Verzug. Wir sind berechtigt, ohne gesonderten Nachweis Verzugszinsen in Höhe von 4,5% über den jeweiligen Eckzinssatz, mindestens jedoch 7,5% neben sonstigen Mahnkosten zu fordern. Sollten wir gezwungen sein, Bankkredit in Anspruch zu nehmen, sind wir berechtigt, den von uns verrechneten Zinssatz weiter zu verrechnen. Im Falle des Verzugswerden unsere sämtlichen Forderungen gegen den Besteller sofort fällig. Die Zurückhaltung von Zahlungen aufgrund von Forderungen des Bestellers sowie die Anrechnung mit solchen Gegenforderungen ist ausgeschlossen, sowie nicht ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt worden ist.

 

Zahlungen und Anzahlungen

Verpflichtung zur Anzahlung Für die Erbringung unserer Leistungen ist eine Anzahlung ab einem Nettowarenwert von 2500,– in Höhe von 30 % des vereinbarten Gesamtbetrags erforderlich. Die Anzahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsabschluss bzw. Erhalt der Auftragsbestätigung zu leisten.
Fälligkeit der Anzahlung Die Anzahlung gilt als verbindlicher Bestandteil des Vertrags. Die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen durch uns setzt die fristgerechte Zahlung der Anzahlung voraus.
Folgen bei Nichtzahlung Wird die Anzahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist geleistet, behalten wir uns das Recht vor, den Vertrag einseitig zu kündigen und ggf. entstandene Kosten in Rechnung zu stellen.
Verrechnung der Anzahlung Die Anzahlung wird auf den Gesamtbetrag der Leistung angerechnet. Der Restbetrag ist bei Fälligkeit der Schlusszahlung zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Sonderregelungen Abweichende Vereinbarungen zu Anzahlungen bedürfen individueller schriftlicher Vereinbarungen.

 

Eigentumsvorbehalt

Der Käufer erkennt das Kaufobjekt ausdrücklich als eine ihm anvertraute Sache an, deren Eigentum erst mit dem Zeitpunkt auf in übergeht, an welchem der Kaufpreis voll bezahlt ist. Bis dahin bleibt der Lieferant Eigentümer der Ware, dagegen haftet der Käufer für Beschädigung jeder Art. Der Käufer wird das Kaufobjekt, solange der Kaufpreis nicht bezahlt ist weder vertauschen, noch verpfänden bzw. verleihen. Bei Pfändung des Kaufobjektes durch Dritte muss der Käufer sowohl dem Gerichtsabgeordneten Kenntnis von unserem Eigentumsrecht geben als auch uns unverzüglich verständigen.
Gerichtsstand und Erfüllungsort

 

Gerichtsstand und Erfüllungsort

In allen aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten unterwirft sich der Käufer der Entscheidung des Bezirksgerichtes Zell am Ziller, welches hierzu ausschließlich zuständig ist. Erfüllungsort ist Zell am Ziller.

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